Gesetzespflicht erfüllen, Einsparpotenziale aufdecken, BAFA-Förderung sichern. nrg-manager führt keine Audits durch – aber liefert die vollständige Datenbasis, die Ihr Auditor für einen normkonformen Abschlussbericht benötigt.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle Nicht-KMU-Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits alle 4 Jahre. Als Nicht-KMU gilt, wer mindestens eines dieser Kriterien erfüllt:
Ausweg aus der Audit-Pflicht: Eine gültige ISO 50001-Zertifizierung ersetzt die Audit-Pflicht nach §8 EDL-G vollständig. Das EMS liefert dauerhaft bessere Daten als ein 4-jährlicher Audit.
KMU-Schwellenwerte (EU-Definition)
Von der Beauftragung bis zum normkonformen Bericht dauert ein Audit typischerweise 4–8 Wochen. Die Schritte zeigen, wo nrg-manager die Datenbasis für Ihren externen Auditor liefert.
Gemeinsame Definition des Audit-Umfangs (Gebäude, Prozesse, Anlagen). Übermittlung von Energierechnungen, Maschinenlisten und Grundrissplänen. Festlegung der Ansprechpartner und des Vor-Ort-Termins.
Systematische Begehung aller energierelevanten Bereiche: Gebäudehülle, Haustechnik (Heizung, Lüftung, Kälte), Produktionsanlagen und Beleuchtung. Identifikation der signifikanten Energieverbraucher (SEUs). nrg-manager stellt dem Auditor dabei alle historischen Lastgangdaten und Messwerte aus dem laufenden Monitoring in exportierbarer Form bereit.
Die nrg-manager-Plattform liefert dem Auditor eine vollständige digitale Auswertung: Lastganganalysen, Benchmarking nach Branche und Gebäudetyp sowie berechnete Energieleistungskennzahlen (EnPIs). Das erspart aufwendige manuelle Datenerhebung und verkürzt die Analysephase.
Auf Basis der nrg-manager-Auswertungen erarbeitet Ihr Auditor konkrete Energieeffizienzmaßnahmen mit Einschätzung zu Investition, Einsparung und Amortisationszeit — priorisiert nach Quick-Wins, mittelfristigen Maßnahmen und strategischen Investitionen.
Vollständiger, normkonformer Auditbericht nach DIN EN 16247-1 durch Ihren Auditor. BAFA-anerkannt, erfüllt die Nachweispflicht nach §8 EDL-G. nrg-manager begleitet anschließend die Maßnahmenumsetzung mit laufendem Monitoring und automatischen Einspar-Nachweisen.
Die tatsächlichen Kosten hängen von Unternehmensgröße, Standortanzahl und Verbrauchsstruktur ab. Diese Richtwerte geben eine erste Orientierung.
BAFA-Förderhinweis: Energieaudits und die Implementierung von Energiemanagementsoftware (BEW Modul 3) können über das BAFA gefördert werden. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 %, mittlere bis zu 35 % Zuschuss auf förderbare Kosten. Mehr zur BAFA-Förderung →
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Standorte und der Komplexität der Energieverbraucher ab. Als grobe Orientierung: Kleine Unternehmen zahlen 2.000–5.000 €, mittlere Unternehmen 5.000–15.000 €, Großunternehmen 15.000–40.000 €. BAFA-Förderprogramme können einen Teil der Kosten erstatten. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich an einen nach DIN EN 16247 akkreditierten Auditor.
Gemäß §8 EDL-G müssen alle Unternehmen, die kein KMU sind, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen. Als Nicht-KMU gilt, wer ≥ 250 Mitarbeiter beschäftigt oder ≥ 50 Mio. € Jahresumsatz erzielt und gleichzeitig ≥ 43 Mio. € Bilanzsumme hat. Kleinere Unternehmen können freiwillig ein Audit durchführen lassen — beispielsweise um BAFA-Förderungen zu aktivieren.
Ja. Eine gültige ISO 50001-Zertifizierung (nach ISO 50003 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle) befreit vollständig von der Audit-Pflicht nach §8 EDL-G. Der Vorteil: Das ISO-Zertifikat ist dauerhaft gültig, solange das Managementsystem aufrechterhalten wird — im Gegensatz zum Audit alle 4 Jahre. Und die Zertifizierung ist BAFA-förderbar.
Von der Beauftragung bis zum fertigen Abschlussbericht dauert ein Audit je nach Unternehmensgröße 4–8 Wochen. Die Vor-Ort-Begehung selbst dauert 1–3 Tage. Der anschließende Bericht — der gemäß DIN EN 16247-1 die gesamte Datenanalyse und Maßnahmenempfehlungen enthält — benötigt weitere 2–4 Wochen in der Erstellung.
Das BAFA führt Stichprobenkontrollen durch und kann die Vorlage des Auditberichts jederzeit verlangen. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 50.000 € gemäß §12 EDL-G. Darüber hinaus entgehen dem Unternehmen die identifizierten Einsparpotenziale — die in der Praxis häufig ein Vielfaches der Audit-Kosten ausmachen.
nrg-manager liefert Ihrem externen Auditor vollständige, normkonforme Verbrauchsdaten — und begleitet anschließend die Umsetzung der Maßnahmen mit laufendem Monitoring.